ACI muss bereitgestellt werden, bevor B/L in Ägypten ausgestellt wird
Um die Steuer- und Zollreformen aufrechtzuerhalten und sich um eine Vereinfachung und Förderung der Handels- und Investitionsverfahren und -regeln Ägyptens zu bemühen, hat Ägypten am 38 einen neuen Finanzminister eingesetzt, der das Gesetz erlassen soll, um die Waren vorher zu verzollen Sendungsregistrierungsverfahren, die Einführung von Importdokumenten, die in der elektronischen Signatur (elektronisches Siegel) verwendet werden, und neue Schritte für importierte Produkte.
Die Umsetzung der „Advanced Cargo Information (ACI) Declaration“ in den Häfen Ägyptens sieht vor, dass der Empfänger für alle importierten Frachtgüter zunächst die Frachtinformationen im lokalen System vorhersagen muss, um die ACI-Nummer zu erhalten und diese dem Versender zur Verfügung zu stellen. Diese (ACI-)Nummer muss zwingend auf dem Frachtbrief und dem Manifest angegeben werden. Der Probebetrieb beginnt am 1. April 2021 und ist ab dem 1. Juli 2021 (beides Ankunftstermine) obligatorisch.
Wenn die ACI-Nummer nicht angegeben werden kann, werden die Waren gemäß den Vorschriften zwangsweise in den Bestimmungshafen zurückgebracht und können mit einer Geldstrafe belegt werden. In einem solchen Fall trägt der Versender sämtliche Verantwortlichkeiten und Kosten. Die neuen Regeln treten am 1. April 2021 (dem Tag der Ankunft) in Kraft.
Derzeit hat die Reederei PIL eine Mitteilung herausgegeben, dass die nach Sokhna exportierten Waren vor der Ausstellung des B/L eine Aci-Nummer angeben müssen.
Überprüfen Sie bitte so schnell wie möglich die Ankunftsinformationen für Waren, die versandt werden oder unterwegs sind. Wenn das Ankunftsdatum am oder nach dem 1. April liegt, wenden Sie sich bitte an den Empfänger, um die ACI-Nummer zu ergänzen, um die Rücksendung der Waren und die Zollstrafe zu vermeiden. Ab dem 10. März 2021 (Datum der Abreise) müssen alle Bestellungen nach Ägypten Sokhna die ACI-Nummer angeben, andernfalls können die Bestellungen nicht freigegeben werden.
Erneut erinnern! Unternehmen, die Waren nach Ägypten exportieren möchten, sollten darauf achten, sich mit lokalen Importeuren und Reedereien in Ägypten abzustimmen, um die Registrierung auf der Plattform abzuschließen, relevante Informationen einzureichen und vor dem Versand der Waren eine ACI-Nummer zu erhalten. Die ACI-Nummer wird auf allen Versanddokumenten angebracht.
Bezüglich des Erlasses Nr. 38 des ägyptischen Finanzministers von 2021
Die wesentlichen Punkte des Gesetzes lauten wie folgt:
Die elektronische Dokumentation importierter Waren wird über eine (Single-Window-)Plattform beim Zoll eingereicht und dann in das Land versendet, um die anfängliche Zollregistrierungsnummer „ACID“ zu erhalten.
Teilen Sie dem Importeur die Zollregistrierungsnummer „ACID“ mit, die auf dem Versanddokument der importierten Waren vermerkt werden muss.
Bei der Registrierung von Zolldaten für das Vorregistrierungssystem werden elektronische Signaturen zur Datenerfassung und elektronischen Registrierung von Daten und Dokumenten, einschließlich Rechnungen, verwendet.
Einzelfenstersystem:
Ägypten hat das einzige Fenster der Außenhandelsseite https://www.nafeza.gov.eg eingerichtet. Die Seite zur Teilnahme am Handel und Transport der Parteien kann einheitliche Informationen und Dateien in einem einzigen Fenster einreichen, um alle Anforderungen zu erfüllen im Zusammenhang mit dem Import und Export von Waren und dem Transit.
Die Schritte im Fenstersystem lauten wie folgt:
Senden Sie das Dokument und füllen Sie das Codierungsformular aus
Legen Sie Audit- und Inspektionstermine fest
Bezahlen Sie Ihre Gebühren elektronisch
Besorgen Sie sich eine einheitliche Release-Lizenz
ACI:
Der Dienst ist ein wichtiger Bestandteil des Single-Window-Systems, das auf der Erfassung grundlegender Daten „Lieferanten, Importeure und importierte Waren“ über Fensterstandorte basiert, um eine vorherige Zollgenehmigung für importierte Waren einzuholen. Gemäß dem Zollrisikosystem, das über eine Genehmigung entscheidet, erhält der Importeur im Falle einer Genehmigung eine Registrierungsnummer der ursprünglichen Zoll-ACID. Dies stellt einen wichtigen Teil der vom Lieferanten übermittelten Dokumentationsdaten dar. Fehlt eine solche anfängliche Referenznummer, ist der Versender gezwungen, die Waren auf Kosten der Rücksendung erneut an den Ursprungshafen zurückzusenden.
ACI-Implementierungsdatum:
Die Pilotphase wird ab dem 1. April 2021 umgesetzt (nur für Seehäfen) und am 1. Juli 2021 offiziell umgesetzt