Der World Shipping Council (WSC) hat die jüngsten Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) gelobt, die vom Ausschuss für die Sicherheit des Seeverkehrs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) angenommen wurden. Diese neuen Vorschriften, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, schreiben die Meldung aller auf See verlorenen Container vor und legen damit einen neuen Standard für die Sicherheit des Seeverkehrs und den Umweltschutz fest.

Wichtigste Bestimmungen der neuen Verordnungen
Regel 31 – Berichterstattung durch den Schiffskapitän:
- Der Kapitän eines Schiffes, das am Verlust von Containern beteiligt ist, muss den umliegenden Schiffen, dem nächstgelegenen Küstenstaat und dem Flaggenstaat unverzüglich und umfassend konkrete Einzelheiten melden.
- Der Flaggenstaat wird diese Informationen dann über ein neues Modul im Global Integrated Shipping Information System (GISIS) an die IMO weiterleiten.
- Kapitäne von Schiffen, die treibende Container beobachten, müssen diese Sichtungen den umliegenden Schiffen und dem nächstgelegenen Küstenstaat melden.
Bestimmung 32 – Einzelheiten zur Berichterstattung:
Für auf See verlorene Container:
- Berichte müssen so schnell wie möglich erstellt und aktualisiert werden, sobald weitere Informationen verfügbar sind.
- Eine endgültige Zählung der verlorenen Container muss nach einer gründlichen Inspektion bestätigt werden.
- Zu den obligatorischen Angaben gehören die Position der verlorenen Container, die Gesamtzahl der verlorenen Container und ob darin gefährliche Güter enthalten sind. Wenn möglich, sind zusätzliche beschreibende Informationen erforderlich.
- Kapitäne können auch freiwillige Angaben zur Ladung, zum Seegang und zu anderen relevanten Faktoren machen.
Für beobachtete treibende Container:
- Die Berichte müssen die Position und die Gesamtzahl der beobachteten Driftbewegungen der Container enthalten.
- Zusätzliche freiwillige Angaben ähnlich denen für verlorene Container können, sofern verfügbar, gemacht werden.
Seit 2008 sammelt das WSC im Vorfeld dieser obligatorischen Meldepflichten proaktiv Daten von seinen Mitgliedern über die Anzahl der auf See verlorenen Container. Diese Informationen werden regelmäßig im „Containers Lost at Sea Report“ veröffentlicht und der IMO vorgelegt und stellen eine wertvolle Ressource für die Verbesserung der Container- und Ladungssicherheit dar. Der „Containers Lost at Sea Report – 2024 Update“ wird in den kommenden Wochen veröffentlicht und enthält Daten für 2023.
„Die neuen Vorschriften, insbesondere die Änderung der SOLAS-Kapitel-V-Vorschriften 31 und 32, stellen einen bedeutenden Fortschritt in der Sicherheit des Seeverkehrs und im Umweltschutz dar.“ sagte Lars Kjaer, Senior Vice President für Sicherheit und Schutz bei WSC.
„Durch die Gewährleistung einer sofortigen und detaillierten Meldung verlorener und treibender Container werden diese Änderungen die Sicherheit der Schifffahrt erhöhen, schnelle Reaktionsmaßnahmen erleichtern und potenzielle Umweltgefahren mindern.“
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